Facharzt für Allgemein-, Sport- und Flugmedizin
Flugmedizischer Sachverständiger
G-31 ermächtigt

Tauglichkeits-Untersuchungen für

  • Piloten Klasse 1 und 2
  • Light aircraft pilot license (LAPL)
  • Fallschirmspringer
  • Arbeiten unter Druckluft
  • Taucher

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Dezember 2025
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Fliegerärztliche Untersuchungen

Liebe Piloten,

bitte bringen Sie zur Tauglichkeitsuntersuchung den Personalausweis und zur Folgeuntersuchung zusätzlich Ihr letztes Medical und Ihre Lizenz mit. Auch medizinische Vorbefunde sind gegebenenfalls mitzubringen. Es ist dringend zu empfehlen, die 45-Tage-Regel zu nutzen, um lizenzlose Zeiten zu vermeiden. Sollte Ihr Medical abgelaufen sein, ist dies nicht problematisch, sie dürfen nur nicht fliegen.

Augenärztliche Untersuchungen sind erforderlich:

Bei Erstuntersuchungen mit Brille oder nach Augen-OP (z.B. Lasik) und bei Folgeuntersuchungen bei Änderung der Brillenstärke oder Augen-OP.

Tauchärztliche Untersuchungen

Die tauchärztlichen Untersuchungen werden entsprechend den Empfehlungen der nationalen und internationalen Taucherverbände und den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt. Der Text der Tauchmedicals ist in englischer Sprache.

Öffentlicher Nahverkehr und freie Parkplätze in unmittelbarer Nähe

TECH-Park Tempowerk

Tempowerkring 21d

21079 Hamburg

 

Fragen bitte an info@niecke.com

Dringende Anfragen telefonisch 0049 177 43026662

 

  • Informationen zu flugmedizinischen Rechtsfragen unter www.LBA.de -> Luftfahrtpersonal -> Flugmedizin

  • Unsere Praxis für Integrativmedizin „Dr. med. Torsten-Uwe Niecke & Dr. med. Christina Sander“ finden sie unter www.praxis-ballindamm.de

Terminvergabe über das Online-Portal

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechne ich den geforderten Untersuchungsumfang nach der Gebührenordnung der Ärzte ab. Leider müssen ärztliche Gutachten mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Für weitere Fragen senden Sie mir gerne eine Mail.